Steuerliche Anreize für den Kauf auf der Website

Dank des Gesetzesdekrets Nr. 63/2013, das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist, gelten bald die neuen Abzüge für Renovierungen und energiesparende Eingriffe.

Zu letzteren gehört daher die Möglichkeit, den Kauf von Haushaltsgroßgeräten von der Irpef-Steuer abzusetzen oder den 65%-Bonus für Wärmepumpen, einschließlich einiger Klimaanlagen (warm und kalt), zu nutzen.

Zu den wichtigsten Inhalten des Dekrets gehört in Bezug auf Haushaltsgeräte, dass für Möbel und Kühlschränke ein Irpef-Abzug in Höhe von 50 % der Ausgaben für deren Anschaffung geltend gemacht werden kann:

  •       Haushaltsgroßgeräte der Klasse nicht niedriger als A+ (z. B. Kühlschränke und  Geschirrspüler, Waschmaschinen, Heizkessel und Wärmepumpen);
  •         für Backöfen der Energieklasse A;
  •         für Geräte, für die das folgende Energielabel erforderlich ist: "finalizzati all'arredo dell'immobile oggetto di ristrutturazione".

All dies bezieht sich auf Häuser, die renoviert werden, für einen Höchstbetrag von 10.000 Euro und aufgeteilt in zehn jährliche Raten in gleicher Höhe.

 

Wie kann man Rabatte auf Haushaltsgeräte wahrnehmen?

Um Rabatte beim Kauf von Möbeln und Großgeräten zu erhalten, müssen die Zahlungen per Banküberweisung oder Debit- bzw. Kreditkarte erfolgen. Dagegen ist es nicht erlaubt, die Zahlung durch Bankschecks, Bargeld oder andere Zahlungsmittel zu leisten. Wie von der Steuerbehörde (Agenzie delle Entrate) in ihrem Rundschreiben Nr. 7/2016 festgelegt, ist es nicht notwendig, die von den Banken und der Poste S.p.a. speziell für die Renovierung von Gebäuden vorbereitete (steuerpflichtig) Überweisung zu verwenden, wenn die Zahlung per Bank- oder Postüberweisung erfolgt.

 

Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte

Für die Zahlung per Kreditkarte reicht es aus, den normalen Bestellabschluss mit dieser Zahlungsmethode durchzuführen. In der Rechnung müssen die persönlichen Daten (einschließlich der Steuernummer) derjenigen Person angegeben werden, die in der Gebäuderenovierungsakte vermerkt ist.

Das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem der Karteninhaber die Karte einsetzt (wie auf dem Transaktionsbeleg angegeben) und nicht der Tag, an dem das Konto belastet wird.

AUFZUBEWAHRENDE DOKUMENTE

  • Eingang der Transaktion
  • Dokumentation der Belastung des Bankkontos
  • Rechnungen für den Kauf von Waren, die die Art, Qualität und Menge der gekauften Waren und Dienstleistungen angeben

 

Zahlung per Banküberweisung

Auch bei der Zahlung per Banküberweisung ist die Vorgehensweise die einer einfachen Online-Bestellung. In der Rechnung müssen die persönlichen Daten (einschließlich der Steuernummer) derjenigen Person angegeben werden, die in der Gebäuderenovierungsakte vermerkt ist. Nach dem Einfügen der Bestellung ist es notwendig, eine Kopie der Rechnung bei FeelDesign anzufordern, per E-Mail oder Telefonkontakt, die dann im Voraus ausgestellt wird.

Die Überweisung muss die folgenden Daten enthalten:

  • Zahlungsgrund, der derzeit von Banken und Poste Italiane für Überweisungen im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten steuerlich begünstigt wird;
  • Steuerkennzeichen des Empfängers des Steuerabzugs;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer der Person, zu deren Gunsten die Überweisung erfolgt (zu finden auf der Kopie der Rechnung);
  • die Nummer der Bestellung bei FeelDesign.

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Laden Sie die Anleitung für die Renovierungsboni herunter